Familienrecht Bochum
- - Rund um die Familie - -
Das Familienrecht ist das Teilgebiet des Zivilrechts, das die Rechtsverhältnisse der durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie und Verwandtschaft miteinander verbundenen Personen regelt. Darüber hinaus regelt es aber auch die außerhalb der Verwandtschaft bestehenden gesetzlichen Vertretungsfunktionen: Vormundschaft, Pflegschaft und rechtliche Betreuung, was die plakative Bezeichnung als Scheidungsanwalt nicht widerspiegelt. Bereits bei der Kanzleigründung im Jahre 1994 war es uns ein Anliegen, Familien eine juristische Rundumversorgung anbieten zu können. In über 25 Jahren im Dienste der Mandantschaft hat sich ein Potpourri an Tätigkeiten ergeben, dass nicht mit dem Rechtsgebiet Familienrecht oder der Bezeichnung Scheidungsanwalt zusammengefasst werden kann. … - - Rund um die Familie - -
Scheidung und Scheidungsfolgesachen
Scheidung oder Ehescheidung ist im deutschen Familienrecht die formelle juristische Auflösung einer Ehe, mithilfe eines Scheidungsanwalts. Das ist aber nur ein Aspekt des Familienrechts. Geschieden ist neben ledig, verheiratet und verwitwet einer der vier weltweit üblichen Familienstände. Eine Scheidung ist in allen Staaten außer der Vatikanstadt möglich. In erweitertem Sinne bezieht sich der Ausdruck Scheidung rechtlich auch auf gleichgeschlechtliche Ehen oder eingetragene Partnerschaften, nicht aber andere Lebensgemeinschaften.
Mehr als jede dritte Ehe in Deutschland wird geschieden – allerdings deutlich später als noch vor 20 Jahren. Im Jahr 2012 nahm die Zahl der Scheidungen im Vergleich zu 2011 um fast fünf Prozent ab. Ehepaare, die 2012 mit einem Scheidungsanwalt vor den Scheidungsrichter traten, waren im Durchschnitt 14 Jahre und 7 Monate verheiratet, wie das Statistische Bundesamt in Wiesbaden mitteilte. 20 Jahre zuvor dauerte eine geschiedene Ehe im Schnitt 11,5 Jahre.
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Familienrecht Bochum - Scheidung - Versorgungsausgleich
Der Versorgungsausgleich ist nach deutschem Familienrecht der bei der Scheidung stattfindende Ausgleich der während der Ehezeit von den Eheleuten erworbenen Anwartschaften und Aussichten auf eine Versorgung wegen Alters oder verminderter Erwerbsfähigkeit. Er wird vom Familiengericht, ggf. hier in Bochum, im Rahmen des Ehescheidungsprozesses durchgeführt. Ehezeit ist dabei die Zeit vom Beginn des Monats, in dem die Ehe geschlossen wurde, bis zum Ende des Monats vor Zustellung des Scheidungsantrags.
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Scheidung - Sorgerecht - Elterliche Sorge
Elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff im deutschen Familienrecht, das nicht nur im Rahmen der Scheidung Relevanz hat. Er wurde in Deutschland 1980 mit der Reform der elterlichen Sorge eingeführt. Vorher benutzte das Gesetz den Begriff „elterliche Gewalt“. Umgangssprachlich wird kurz vom Sorgerecht gesprochen. Die nähere Ausgestaltung des Rechts der elterlichen Sorge ist im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) in den §§ 1626 bis 1698b geregelt. Die elterliche Sorge umfasst die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) und das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge) (§ 1626 Abs. 1 Satz 2 BGB). Diese sog. einfachgesetzliche Ausgestaltung des Rechts der elterlichen Sorge gründet sich auf das verfassungsrechtlich verankerte Elternrecht des Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG.
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Familienrecht Bochum - Scheidung - Umgangsrecht
Umgangsrecht ist ein Begriff im Familienrecht, der regelmäßig im Rahmen einer Scheidung Bedeutung gewinnt. Er beschreibt den Anspruch auf Umgang eines minderjährigen Kindes mit seinen Eltern und jedes Elternteils mit dem Kind, in besonders gelagerten Fällen auch das Recht Dritter auf Umgang mit dem Kind beziehungsweise des Kindes mit Dritten. Das Umgangsrecht ist in Deutschland im Zusammenhang mit der elterlichen Sorge im BGB geregelt; seine Durchsetzung erfolgt in einem Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit vor dem Familiengericht, ggf. hier in Bochum.
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Unterhalt
Das Unterhaltsrecht gibt im deutschen Familienrecht nicht nur im Rahmen der Scheidung Bedürftigen, die ihren eigenen Unterhalt nicht selbst bestreiten können, einen Anspruch auf Gewährung von Unterhalt. Unterhaltsverpflichtet können Ehegatten (Trennungsunterhalt), geschiedene Ehegatten (Nachscheidungsunterhalt), Eltern ehelicher und nicht ehelicher Kinder (Kindesunterhalt) und Verwandte gerader Linie (Elternunterhalt) sein. In Deutschland ist der Unterhalt im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und ein Teilbereich des Familienrechts. Zu beachten sind die von den einzelnen Oberlandesgerichten herausgegebenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien, die sich im Detail unterscheiden können.
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Familienrecht Bochum - Scheidung - Wohnungszuweisung
Wohnungszuweisung ist ein Fachbegriff im deutschen Familienrecht. Will sich ein Ehepartner von dem anderen trennen, um die Scheidung vorzubereiten und können die beiden sich nicht einigen, wer die gemeinsame Wohnung behalten darf, kann man das Familiengericht, ggf. hier in Bochum anrufen und um „Wohnungszuweisung“ bitten.
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Scheidung - Hausratsteilung
Bei Trennung und Scheidung lang verheirateter Eheleute sind in der Regel aus einem Haushalt zwei zu machen. Die oftmals in vielen Jahren angeschafften Hausratsgegenstände stellen einen erheblichen Wert dar und meist fehlt das Geld, zur Einrichtung des Trennungshaushaltes alles neu zu kaufen. Hausrat ist meist auch mit Erinnerungen und Emotionen verbunden. All dies macht es nicht leicht, den Hausrat zu teilen.
Grundsätze der Hausratsteilung im deutschen Familienrecht: Da Möbel, Wasch- und Spülmaschinen ohne Verlust ihrer Funktionsfähigkeit nicht tatsächlich geteilt werden können, sieht das Gesetz als Teilungsmaßstab eine gerechte und „zweckmäßige“ Verteilung der Haushaltsgegenstände unter den Ehegatten vor. Ein Richter hätte nach billigem Ermessen und unter Beachtung aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere des Wohles der Kinder und der Erfordernisse des Gemeinschaftslebens zu entscheiden. So schwammig diese Begriffe auch sind, sie sind im Familienrecht ein geeigneter Maßstab auch für die außergerichtliche einvernehmliche Teilung des Hausrates zwischen auseinanderdriftenden Eheleuten.
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Familienrecht Bochum - Scheidung - Zugewinnausgleich
Zugewinnausgleich ist ein Fachbegriff im Familienrecht. Die Zugewinngemeinschaft ist eine Unterart der Gütertrennung im Bürgerlichen Gesetzbuch und zugleich der gesetzliche Güterstand. Dabei bleiben die Güter der Partner während der Ehe getrennt, jedoch wird ein Zugewinnausgleich durchgeführt, wenn ein Partner stirbt oder die Ehe geschieden wird (§ 1363). Der Güterstand der Zugewinngemeinschaft tritt bei einer Heirat und bei der Eintragung der Lebenspartnerschaft in Deutschland automatisch per Gesetz in Kraft, wenn die Ehegatten oder Lebenspartner nicht durch einen Ehe- bzw. Lebenspartnerschaftsvertrag eine andere Vereinbarung getroffen haben.
Sein Hauptmerkmal ist, dass es grundsätzlich kein gemeinschaftliches Vermögen der Ehegatten/Lebenspartner gibt, solange sie keine Miteigentumsverhältnisse begründen. Stattdessen bleibt jeder Ehegatte oder Lebenspartner jeweils Alleineigentümer der Sachen, die er in die Ehe oder Lebenspartnerschaft eingebracht oder während der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworben hat (§ 1363 Abs. 2 BGB).
Zugewinnausgleich im Zuge einer Scheidung
Im Zuge eines gerichtlichen Trennungs- bzw. Scheidungsverfahrens, ggf. hier in Bochum, wird jedoch, bis auf einige Ausnahmen, das während der Ehezeit/Lebenspartnerschaftszeit hinzugewonnene Vermögen (der Zugewinn) zu gleichen Teilen auf beide Partner aufgeteilt. Ebenso wird im Falle des Todes eines Ehegatten oder Lebenspartner verfahren, mit der Folge, dass für den überlebenden Partner die Hälfte des Zugewinns erbschaftsteuerfrei ist. Im eigentlichen Sinne müsste die Zugewinngemeinschaft daher als Güterstand der Gütertrennung mit Zugewinnausgleich bezeichnet werden.
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Familienrecht Bochum - Scheidung - gemeinschaftliches Testament
Berliner Testament - Scheidung
Gültigkeitsdauer und Widerrufsmöglichkeit bei einem gemeinschaftlichen Testament:
Ein gemeinschaftliches Testament, auch das Berliner Testament, ist unbegrenzt gültig, solange die Ehe Bestand hat. Gemeinsam können die Eheleute es aber jederzeit widerrufen. Will nur ein Ehegatte das Testament widerrufen, dann muss er den Widerruf notariell beurkunden lassen und dem Ehegatten zustellen. Wird die Ehe vor dem Tod eines Ehegatten geschieden, dann wird das Testament automatisch unwirksam. Nach dem Tod eines Ehegatten kann das Testament nicht mehr zugunsten einer anderen Person geändert werden.
Wichtig: Wenn Sie Ihr privates Testament aus der amtlichen Verwahrung hohlen, bleibt es trotzdem gültig, solange es nicht vernichtet oder durch ein neues Testament ersetzt wurde. Holen Sie dagegen ein notarielles Testament zurück, verliert es in dem Augenblick die Wirksamkeit.
Einbenennung
Wenn ein Elternteil eine Beziehung mit einem neuen Partner eingeht, nannte man den früher Stiefmutter oder Stiefvater. Und die sind – wie wir aus den Märchen wissen – böse und gemein. Heute nennt man eine neu zusammengewürfelte Lebensgemeinschaft Patchworkfamilie (engl. patchwork, ‚Flick-‘, ‚Stückwerk‘, bzw., vollständig aus dem Englischen übernommen, Patchwork-Family). Das klingt viel lustiger – nach buntem Flickenteppich. Manchmal ist die Namensverschiedenheit gleichwohl für ein Kind ein tiefgreifendes Problem.
Ein häufiger Fall ist, dass die Mutter mit ihren Kindern eine neue Ehe eingeht und die Kinder möchten den gleichen Namen haben, wie der neue Ehemann der Mutter und die Mutter, mithin den Ehenamen. Das ist kein Sonderfall im Familienrecht und wird Einbenennung bezeichnet.
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Aufhebung der Lebenspartnerschaft
Mit dem Gesetz über die Eingetragene Lebenspartnerschaft vom 16.02.2001 (Lebenspartnerschaftsgesetz – LPartG) wurden die Rechtsverhältnisse von eingetragenen Lebenspartnerschaften zwischen zwei gleichgeschlechtlichen Personen dem Eherecht weitestgehend gleichgestellt. Wo die jeweilige Ehe geschlossen wird (etwa Standesamt oder Kreis- bzw. Stadtverwaltung), durften die einzelnen Bundesländer selbst bestimmen. Demgegenüber erfolgt eine „Scheidung“ in allen Bundesländern beim Familiengericht. Die Gerichtskosten und Anwaltsgebühren sind dieselben wie bei einer Ehescheidung, ebenso besteht Anwaltszwang. Statt „Scheidung“ heißt es bei der eingetragenen Lebenspartnerschaft jedoch „Aufhebung der Lebenspartnerschaft“, § 15 LPartG.
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